GEBÜHREN UND KOSTEN


Im Allgemeinen:


Für die Erstberatung im Rahmen einer Mandatierung entsteht eine Beratungsgebühr beruhend auf einer abgeschlossenen Vergütungsvereinbarung.


Bei weiterer Beauftragung zu außergerichtlichem Tätigwerden fällt grds. eine sog. Geschäftsgebühr an, deren Höhe sich im Einzelfall nach den Regelungen des RVG sowie des entsprechenden Vergütungsverzeichnisses und dem Gegenstandswert richtet. 


Die außergerichtliche Geschäftsgebühr wird auf die in einem gerichtlichen Verfahren anfallende Verfahrensgebühr zur Hälfte angerechnet. Diese Gebühren sowie ggf. eine Terminsgebühr richten sich in der Höhe nach dem Streitwert. Eine Terminsgebühr wird insbesondere bei der Wahrnehmung eines gerichtlichen Termins fällig.


Kommt es zu einer Einigung mit der Gegenseite, z.B. in Form eines Vergleichsabschlusses, ist der beauftragte Rechtsanwalt i.d.R. zur Abrechnung einer sog. Einigungsgebühr befugt.


Während es dem Rechtsanwalt verboten ist, die in einem gerichtlichen Verfahren nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes anfallenden gesetzlichen Gebühren zu unterschreiten, können bei außergerichtlicher Tätigkeit auch Pauschalen vereinbart werden. Hiervon wird insbesondere in den Bereichen des Wettbewerbsrechts und des Insolvenzrechts in aller Regel  Gebrauch gemacht.


Sollten Sie Versicherungsnehmer bei einer Rechtsschutzversicherung sein, so nimmt Rechtsanwalt Stuke gerne für Sie Kontakt zu Ihrem Versicherungsträger auf, um für Sie das Bestehen des Versicherungsschutzes abzuklären.


Sofern Sie bedürftig sind bzw. Ihnen nicht die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, um die Gebühren für Ihren beauftragten Rechtsanwalt selbst begleichen zu können, besteht je nach Einzelfall die Möglichkeit auf Beratungshilfe zurückzugreifen oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Bei der Gewährung von Beratungshilfe fallen im Rahmen der Erstberatung für den Mandanten  bis auf eine Zuzahlung eines Betrages i.H.v. 15,00 Euro keine weiteren Kosten an.


Gerne bespricht Herr Rechtsanwalt Stuke mit Ihnen die Einzelheiten zur Inanspruchnahme der staatlichen Unterstützung in Form der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. 






Ihr Kontakt in Gelsenkirchen - Rotthausen:


Fon: 0209 - 93895291


Fax: 0209 - 93895292


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