“Wenn man schnell vorankommen will, muss man allein gehen.
Wenn man weit kommen will, muss man zusammen gehen…”
Altes indianisches Sprichwort
Die Rechtsanwaltskanzlei Stuke pflegt insbesondere im Bereich des Insolvenzrechts eine enge, gleichsam unabhängige Kooperation mit der Fachanwaltskanzlei Ferfer in Mönchengladbach. Rechtsanwalt Ferfer ist seit dem Jahr 2009 Fachanwalt für Insolvenzrecht, so dass auch in komplexen Fragestellungen im Bereich des Insolvenzrechts ein Rückgriff auf das langjährige Erfahrungspotential und das Fachwissen des sachverständigen Ansprechpartners möglich ist.
Sollten sich im Zusammenhang mit den einzelnen Interessenschwerpunkten steuerrechtliche Problematiken und Überschneidungen ergeben, nutzt Rechtsanwalt Stuke für Sie gerne ein bestehendes Netzwerk zu Steuerberatern und Steuerberaterinnen, um Ihnen auch in diesen Fragestellungen eine kompetente und umfassende Rechtsberatung und Mandatsbearbeitung anbieten zu können.
Sofern die Beurkundung von Rechtsgeschäften oder die Beglaubigung von Unterschriften z.B. in Fragen der Vermögens-, Gesundheits-, oder Betreuungsvorsorge von Bedarf sind, empfiehlt Rechtsanwalt Stuke Ihnen gerne den Kontakt zu einer erfahrenen und qualifizierten Notariatskanzlei, mit der eine vertrauensvolle Zusammenarbeit jederzeit möglich ist.