"Wir leben in einem System, in dem man entweder Rad sein muß oder unter die Räder gerät."
Friedrich Nietzsche (1844-1900), dt. Philosoph
Die Frage nach dem eigentlichen Inhalt des Wettbewerbsrechtes taucht insbesondere bei Unbetroffenen immer wieder auf. Manch ein Mandant wundert sich ggf., was es denn mit dem Begriff und dem Rechtsgebiet des Wettbewerbsrecht auf sich hat.
Das Wettbewerbsrecht in engerem Sinne ist auf den Schutz des einzelnen Wettbewerbers und des Verbrauchers gegen unlautere und unseriöse Geschäftspraktiken anderer Mitbewerber ausgerichtet. Dieser Schutzzweck wird vom sog. Lauterkeitsrecht umfasst.
Das Gesetz gegen unerlaubten Wettbewerb will sicherstellen, dass sich die Mitbewerber an die vorgegebenen Bestimmungen hinsichtlich Werbung, Informationspflichten, Preisangaben etc. halten und nicht Ihre Mitbewerber mit unzulässsigen Methoden aus dem Markt drängen.
Denn schließlich ist nicht alles was möglich ist, auch erlaubt.
Die Notwendigkeit und Zulässigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die erforderliche Ausgestaltung von Widerrufsvorschriften und die Verletzung von Informationspflichten seien als beispielhafte Problematiken im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsrecht erwähnt. Insbesondere für Shopbetreiber im Internet ergeben sich viele Fragen und Überschneidungen mit dem "Internetrecht". Wer als Händler und Betreiber eines Online-Shops bei Begriffen wie "Button-Lösung" und "fliegendem Gerichtsstand" nur mit den Achseln zucken kann, sollte die Kosten rechtlicher Beratung und Unterstützung nicht scheuen. Auch Dienstleister haben besondere rechtliche Vorschriften im Zusammenhang mit ihrem Auftritt im Internet zu beachten, wie z.B. die DL-InfoV und das TMG).
Anwaltliche Beratung wird vor der Umsetzung eines Geschäftskonzeptes, der Eröffnung eines Internetshops und sonstiger geschäftlicher Tätigkeit gerade von kleineren Unternehmern oftmals aufgrund zusätzlicher Kosten abgelehnt oder als unwichtig verworfen. Diese Kalkulation und Bewertung kann sich als kostspieliger Irrtum in der Gründungsphase des eigenen Betriebs darstellen und im schlimmsten Falle die gesamte unternehmerische Zukunft oder Existenz in erheblichem Maße gefährden.
Sofern Mitbewerber mit Unterlassungsforderungen und Schadensersatzforderungen in nicht unerheblicher Höhe in Gestalt einer Abmahnung die Durchsetzung der eigenen Wettbewerbsfreiheit verfolgen, können die Auswirkungen der Entscheidung, im Vorhinein der unternehmerischen Tätigkeit keine rechtliche Beratung in Anspruch nehmen zu wollen, auf sehr unglückliche Art und Weise deutlich werden.
Prävention ist bei einem geschäftlichen Auftreten nach außen, sowohl im Internet bei der Eröffnung eines Online-Shops, als auch bei der Gründung der beruflichen Existenz vor Ort, von besonderer Bedeutung. In den Bereichen der eigenen Firmenwerbung, der Gründung einer eigenen Marke oder eines Firmenlogos, sowie z.B. der rechtssicheren Gestaltung einer Internetseite bezüglich der Einhaltung der erforderlichen gesetzlichen Vorschriften, werden Anforderungen missachtet oder es wird nicht selten gegen gesetzliche Verbote verstoßen, die Mitbewerber zu Abmahnungen verleiten können. Suchen Sie im Vorhinein die entsprechende Beratung und klären Sie, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen.
Sollte Ihnen jedoch bereits ein wettbewerbswidriges Verhalten zur Last gelegt werden, so ist auch hier die Notwendigkeit schnellen Handelns oftmals geboten. Keinesfalls empfiehlt es sich selbst in Verhandlungen mit der Gegenseite einzutreten. Bitte unterschreiben Sie auch keinesfalls ungeprüft an Sie übersandte Unterlassungserklärungen!
Auch in diesen Fällen sollten Sie sich vertrauensvoll an uns wenden, um sich vor gegebenenfalls - dem Grunde oder auch nur der Höhe nach - unberechtigten Ansprüchen der Gegenseite zu schützen und um zu vermeiden, dass Sie in ungewolltem oder unnötigem Umfang rechtlich verbindliche Verpflichtungen eingehen, an die Sie bis zu 30 Jahre lang gebunden sein können.
Als Ansprechpartner für Ihre wettbewerbsrechtlichen Anliegen steht Ihnen Rechtsanwalt Stuke jederzeit gerne zu Verfügung.