"Wenn man 50 Dollar Schulden hat, so ist man ein Schnorrer. Hat jemand 50.000 Dollar Schulden, so ist er ein Geschäftsmann. Wer 50 Millionen Dollar Schulden hat, ist ein Finanzgenie. 50 Milliarden Dollar Schulden haben - das kann nur der Staat."
Unbekannter Urheber
Gerade in der heutigen Zeit können viele verschiedene Wege in finanzielle Schwierigkeiten führen. Nicht nur, dass es einigen Mitmenschen verständlicherweise schwer fällt, sich dem Reiz der ständigen Verfügbarkeit und Produktvielfalt sowie der technischen Weiterentwicklung und deren angeblich problemloser Finanzierbarkeit zu entziehen, sodern auch eine Scheidung oder eine gescheiterte Geschäftsidee können in der Schuldenfalle münden.
Oft werden aus Gründen der Scham oder der Hoffnung zeitnaher Besserung keine Maßnahmen ergriffen oder Absprachen getroffen, um das finanzielle Problem in absehbarer Zeit wieder zu lösen oder zumindest unter Kontrolle zu bringen.
Nicht in allen Fällen ist gleich die Einleitung eines Insolvenzverfahrens mit den damit verbundenen Einschränkungen der sog. "Wohlverhaltensperiode" verbunden.
Die Rechtsanwaltskanzlei Stuke nimmt auch unter Rückgriff auf die eigenen Kooperationspartner gerne Kontakt zu Ihren Gläubigern auf und tritt mit diesen in Verhandlungen ein, um z.B. Ihre finanzielle und persönliche Belastungssituation in nachvollziehbarer und glaubhafter Weise darzustellen, so dass für Sie angemessene und einhaltbare Finanzierungs- und Abzahlungsmodalitäten vereinbart werden können.
Wir beraten Sie gerne, wenn sich bei Ihnen bereits die Mahnschreiben und Vollstreckungsbescheide der Gläubiger türmen und Sie vor der ungeöffneten Post kapitulieren.
VERBRAUCHERINSOLVENZEN / PRIVATINSOLVENZEN