ARBEITSRECHT


"Vieles haben die geleistet, die vor uns gewesen sind; aber sie haben es nicht zu Ende geleistet."

    Lucius Annaeus Seneca (4 v.Chr. - 65 n.Chr.), röm. Philosoph u. Dichter


Das Arbeitsrecht ist ein spezieller Rechtsbereich mit einer besonderen Gerichtsbarkeit. In bestimmten Streitigkeiten ist ausschließlich der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet. Relevante Themen, die für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im Zusammenhang  mit dem Arbeitsverhältnis und dessen Beendigung stets von Bedeutung sind, sind u.a.:


Kündigungsschutzklagen

Lohnklagen

Abmahnungen

Kündigungen

Aufhebungsverträge

Befristungen

Urlaub

Abfindungen

Zeugnisse


Im Arbeitsrecht sind, wie in vielen anderen Rechtsbereichen auch, verschiedene Missverständnisse und Irrtümer weit verbreitet. So ist z.B. ein schriftlicher Arbeitsvertrag keine Voraussetzung für das wirksame Bestehen eines Arbeitsverhältnisses. Auch Personen, die in sog. 450-Euro- oder Mini-Jobs tätig sind, sind in aller Regel Arbeitnehmer in einem ordentlichen Arbeitsverhältnis, das auch dem Kündigungsschutz unterliegen kann.


Lassen Sie von Ihrem unabhängigen und loyalen Berater prüfen, welche Ansprüche Ihnen zustehen und welche rechtlichen Möglichkeiten Sie im Einzelfall haben.


Bitte beachten Sie in jedem Fall, dass bei Erhalt einer Kündigung stets große Eile geboten ist. In vielen Fällen wird die Kündigung nach Ablauf einer Frist von 3 Wochen, beginnend mit dem Tag, an dem Ihnen  die Kündigung zugegangen ist, wirksam! Sie können sich dann nicht mehr gegen die Kündigung wehren!


Sie sollten sich daher sofort nach Erhalt der Kündigung dazu entscheiden, gegen diese Kündigung vorzugehen.


Rechtsanwalt Stuke hat den theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs Arbeitsrecht erfolgreich absolviert und wird Ihnen gerne bei der Einreichung der Kündigungsschutzklage oder allgemeinen Feststellungsklage behilflich sein und Sie im Prozess vor dem Arbeitsgericht anwaltlich vertreten.

 


Sofern Sie auf dem Gebiet des Arbeitsrechts anwaltliche Unterstützung benötigen, nehmen Sie gerne Kontakt  mit uns auf.






Ihr Kontakt in Gelsenkirchen - Rotthausen:


Fon: 0209 - 93895291


Fax: 0209 - 93895292


info@rakanzlei-stuke.de



Kontaktformular