VERBRAUCHERINSOLVENZEN / PRIVATINSOLVENZEN


"Gläubiger haben ein besseres Gedächtnis als Schuldner."

Benjamin Franklin, amerik. Staatsmann, Schriftsteller, Erfinder


Je nach Höhe der aufgelaufenen Schulden empfiehlt sich die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens. Ziel des Verfahrens ist der Erlass sämtlicher Altschulden nach einer sog. Wohlverhaltensperiode von derzeit 6 Jahren ab Verfahrenseröffnung.


In Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern ist der Rechtsanwaltskanzlei Stuke im Regelfall die Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens


nach ca. 3 Wochen Bearbeitungszeit


ab Auftragserteilung möglich. Je nach zuständigem Gerichtsbezirk vergehen


weitere 2 bis 3 Wochen bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens.


Damit können Sie regelmäßig innerhalb von 6 Wochen mit einer bis dahin für Sie den ständigen Alltag prägenden Problematik gedanklich erst einmal abschliessen. Sie haben sich mit den Gläubigern nicht mehr selbst auseinander zu setzen. Das vorgeschriebene außgergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren führen wir für Sie durch.


Die gesamte Bearbeitung des Mandats kann dabei auf modernen Kommunikationswegen erfolgen. Es ist nicht erforderlich, dass Sie persönlich die  Kanzleiräumlichkeiten aufsuchen.


Daher sind auch


 

bundesweite Einleitungen von Verbraucherinsolvenzen


problemlos möglich. Selbstverständlich vereinbart Rechtsanwalt Stuke gerne mit Ihnen einen Termin in der Kanzlei vor Ort, damit Sie die problematischen Fragen abklären und besprechen können. Jederzeit können  dabei die Kooperationspartner im Wege der Konferenz vis-a-vis miteingebunden werden, wodurch keine weiteren Kosten für Sie anfallen.


Die benötigten Unterlagen werden von der Rechtsanwaltskanzlei Stuke und ihren Kooperationspartnern zur Kontaktaufnahme mit den Gläubigern und Inkassounternehmen gesichtet und geordnet, so dass Sie die Rechnungen, Mahnungen, Vollstreckungsbescheide zusammen mit den erforderlichen Nachweisen über Ihre Einkommensverhältnisse (aktuelle Gehaltsabrechnung; aktuellen Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters) jederzeit in der Kanzlei einreichen können.


Im Jahr 2014  treten für das Verbraaucherinsolvenzverfahren verschiedene Änderungen in Kraft. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Beratung.


REGELINSOLVENZEN / GESCHÄFTSINSOLVENZEN


GEBÜHREN UND KOSTEN






Ihr Kontakt in Gelsenkirchen - Rotthausen:


Fon: 0209 - 93895291


Fax: 0209 - 93895292


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